8. Jul. 2010

Wir haben hier für Sie ein Paar nützliche Tipps und Tricks bereit gestellt.

  1. Die Gez und Ihre Methoden Wie können Sie sich am besten schützen?
  2. Hier nun eine Auflistung welche Bürgerinnen und Bürger sich von der GEZ freistellen lassen können/dürfen.
  3. Einige Ratschläge wie Sie bei der Gez nicht auffällig werden.
  4. Wie die Gez versucht Sie übers Ohr zu hausen!
  5. Wie verhindern Sie, dass die GEZ über das Internet an Ihre Daten gelangt?
  6. Bei erfolgter Zwangsanmeldung

Die Gez und Ihre Methoden Wie können Sie sich am besten schützen?
Es ist allgemein bekannt dass es in Deutschland gewisse Institutionen gibt, die beim Bürger nicht sehr beliebt sind. Dieses kann vielerlei Gründe haben. Zum einen ist es die Geldgier für wenig Gegenleistung, welche diesen Institutionen tagtäglich Millionen von Euros in die Tasche spielen. Zum anderen die Sinnlosigkeit als solches. Und zu guter letzt die Dreistigkeit mit welcher das Geld (in Gestalt von Verträgen) eingetrieben wird. Vereinen wir all diese Schlagwörter, kommen wir um ein Institut nicht drum herum, die GEZ.

Befassen wir uns als Erstes mit dem Thema „Geldgier“. In GEZ Fachkreisen auch Provisionen genannt. Jeder Bundesbürger hat das Recht darauf ein Empfangsgerät zu besitzen, mit welchem er Nachrichten empfangen kann, (Fernseher, Radio). Nur ist es hier zu Lande mit dem Recht der Bürgerinnen und Bürger nicht weit her. Also muss für dieses Recht bezahlt werden. Ausgenommen sind Sozialhilfeempfänger oder Ausländer mit einer beschränkten Aufenthaltsgenehmigung. Aus diesem Grund gibt es die GEZ. Die Gebühreneinzugszentrale. Sie schickt Ihre Jünger los. um ahnungslosen Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Regelsatz schreibt vor das alle drei Monate ein Betrag von 5,76 Euro für ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkgerät und 17,98 EUR für ein Fernsehgerät oder Radio und neuartiges Rundfunkgerät bezahlt werden muss. Dazu kommen noch 17,28 EUR Grundgebühr wenn man nur ein Radio besitzt und 53,94 EUR wenn man beides besitzt. Also kommt der Otto-normalverbraucher im ungünstigsten Fall auf satte „71,92 Euro“. Im Geschäftsjahr 2008 hat die GEZ somit einen Umsatz von 7.260.483.100,00 ergaunert.

Hätten die Politiker mit diesem Geld  die Wirtschaft subventioniert oder soziale Einrichtungen errichtet, wäre uns allen besser geholfen.

Eine genaue Übersicht aller Einnahmen der GEZ erhalten sie Hier:

GEZ-Gebühren

Wir halten also fest: die Deutschen müssen für das Recht auf Informationen Jährlich knapp 8 Milliarden Euro zahlen.

Ein Angestellter GEZ Vertreter (Geldeintreiber) bekommt pro abgeschlossenen Vertrag eine Provision von 10 Euro. Diese Verträge werden meistens unter Vorgabe falscher Tatsachen erpresst und sind in den meisten Fällen Rechtswidrig.

Hier nun ein paar Tipps, wie Sie sich sicher schützen können- was ein GEZ Vertreter (Geldeintreiber) darf und was nicht. Des weiteren die Definition von Empfangsgeräten. Was ist ein Empfangsgerät und was stellt keines dar.

Schützen können Sie sich am besten wenn Sie dem Geldeintreiber der GEZ gar nicht erst die Tür öffnen. Die Wohnung ist unantastbar. Sie darf nur mit richterlichem Beschluss von fremden Personen betreten werden. Auch wird oft damit gedroht ein Bußgeld zu verhängen. Dieses ist lächerlich und hat keinen rechtlichen Bestand. Den Nachweis für den Besitz eines Empfangsgerätes muss die GEZ darbringen. Also gilt immer: „Im Zweifel für den Angeklagten“.

Hat man all diese Argumente dem Geldeintreiber kundgetan wird dieser meist nervös und erfindet neue Schauermärchen. Ein sehr beliebtes ist das der „technischen Überprüfung“ durch mobile Funkstationen. Dieses ist selbstverständlich totaler Blödsinn und entspricht nicht der Wahrheit. Eine solche „technische Überprüfung“ existiert nur auf dem Papier, welches die GEZ seinen Mitarbeitern zum auswendig lernen mit nach Hause gibt. Nun wird es spannend, der ungewollte Besuch an der Tür zieht seinen letzten Trumpf aus dem Ärmel. Er droht mit einem Durchsuchungsbefehl. Diesen wird der feine Herr im billigen Anzug allerdings nicht bekommen. Ein Durchsuchungsbefehl wird nur in Ausnahmefällen, bei Straftaten oder bei Gefahr im Verzug erteilt und steht in keiner Relation zu dem was Sie zu zahlen hätten. Also ist auch dieses Märchen ein Fall für die Mülltonne.

Eine andere Art der GEZ die lange Nase zu zeigen besteht darin, der GEZ den Weg zu Ihrer Wohnung zu untersagen. Sollten Sie in der Nächsten Zeit Post der GEZ bekommen, fügen Sie Ihrer Antwort folgende Zeilen bei:

„Hiermit untersage ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern den Zutritt zu meiner Wohnung [Adresse einfügen] sowie zum gesamten Grundstück. Ausnahmen werden von mir schriftlich erteilt. Zuwiderhandlungen werde ich nach §123 StGB (Hausfriedensbruch) zur Anzeige bringen.“

Wenn nun ein Eintreiber der GEZ bei Ihnen antrabt, kann er noch so viele Fernseher in Ihrer Wohnung finden und sie gerne auch zum Beweis fotografieren, die Bundesrechtsprechung besagt, dass Beweise die durch die Ausübung einer Straftat begangen wurden, ungültig sind.

Darum unser Appell an Sie: Wann immer ein GEZ Mitarbeiter bei Ihnen auftaucht und versucht Sie unter Druck zu setzen, bringen Sie dieses zu Anzeige und lassen Sie sich auf keine Diskussion ein. Es ist in den meisten Fällen erstunken und erlogen.

Als letzten Punkt möchten wir uns der Definition von Rundfunkgeräten widmen.

Ein Fernseher ist ein Rundfunkgerät. Ein Dvd-spieler ist es nicht.

Ein Radio ist ebenfalls ein Rundfunkgerät. Ein Verstärker mit Cd-spieler und Boxen nicht.

Ein Handy ist ebenfalls nur dann ein Rundfunkgerät, wenn dieses eine Radiofunktion besitzt. Da dieses aber vom Geldeintreiber bewiesen werden muss können Sie sich getrost zurücklehnen und den Tag Tag sein lassen. Dasselbe gilt auch für Computer und Mobiltelefonen mit Internetfunktion. Immer liegt die Beweispflicht bei der GEZ.

Selbstverständlich wird mit dem Wort „Haushaltsabgabe“ mal wieder eine verharmlosende Bezeichnung bemüht damit die geplante Gaunerei nicht auf Anhieb als solche erkennbar wird. Im Juni 2010 will die „Rundfunkkommission der Bundesländer“ und deren Ministerpräsidenten die Erhebung eines neuen Zwangsgeldes absegnen.

Das trifft sich zu diesem Zeitpunkt gut, da gerade die Fußballweltmeisterschaft stattfindet und sich zu diesem Zeitpunkt ohnehin niemand für Politik interessiert. Da kann man so was beschließen ohne Widerstand des Volkes befürchten zu müssen!

Wir erinnern uns: Während der Fußball – WM 2006 wurde im Bundestag über den europäischen Haftbefehl beraten, das Gesetz dafür am 29. Juni 2006 beschlossen ohne dass es jemand so richtig wahrgenommen hätte. „Zufällig“ war da gerade Fußball – WM.

Wir haben nicht vor diesen Machenschaften der bundesrepublikanischen Wegelagerer tatenlos zuzusehen! Wehr Dich zusammen mit uns gegen diese neue Zwangsabgabe und das immer totalitärer werdende BRD – System!

Die Gez und Ihre Methoden Wie können Sie sich am besten schützen?

  1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 27 bis 40 SGB XII) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder BVG
  2. Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 41 bis 46 SGB XII).Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Grundsicherung nach SGB XII
  3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II).Vorzulegende Unterlagen: Die Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei der GEZ oder den Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialgeld oder ALG II.Sollte aus dem Bewilligungsbescheid nicht ersichtlich sein, ob Zuschläge nach § 24 SGB II gezahlt werden oder nicht, sind zusätzlich die Seiten des Berechnungsbogens beizufügen, aus denen dies ersichtlich ist. Im Zweifelsfalle muss der komplette Berechnungsbogen beigefügt werden.
  4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Asylbewerberleistungen
  5. a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben .Vorzulegende Unterlagen: BAföG-Bescheidb. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben.Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)c. Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben.Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III
  6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).Vorzulegende Unterlagen: Bescheid über die Feststellung Sonderfürsorgeberechtigter nach § 27 e BVG.
  7. a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichenb. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
  8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
  9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (§§ 61 bis 66 SGB XII) oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften.Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem BVG oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
  10. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) ein Freibetrag zuerkannt wird.Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen oder Freibetrag nach § 267 LAG
  11. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben.Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach SGB VIII

Einige Ratschläge wie Sie bei der Gez nicht auffällig werden.

1. Sie kommen und klingeln: Na und? Auf keinen Fall reinlassen. Sie dürfen nämlich gar nicht.

2. Sie verschicken Briefe: Ignorieren.

3. Bloß nicht mit denen diskutieren, jegliches Diskutieren fassen die als Zustimmung zur Gebührenzahlung auf, automatisch.

4. Wenn sich jemand abmeldet, nicht locker lassen, und vorallem: nicht einschüchtern lassen. Die sind nur impertinent.

5. Wenn man doch erwischt wird: es gibt schlimmeres, der worst case ist, dass man nachzahlen muss wenn die einem nachweisen können, dass man die letzten 10 Jahre oder wie auch immer schwarz im Internet war. Aber eigentlich können sie einem nie etwas nachweisen, ausser, man gibt etwas zu.

6. Aufpassen muss man, wenn man Radio im Auto hat aber nicht bezahlt: Wenn man das Teil nicht jedesmal ausbauen will und/oder das Auto in der Garage stehen hat, kann es sein, dass man schlechte Karten hat. Natürlich kann man das Radio eiskalt ausbauen, ist aber nur anzuraten, wenn man auf das Gerät tatsächlich verzichten will und kann.

7. Keinem Fremden sein UMTS Handy vorführen oder jenes, welches speziell für TV und Radio konzipiert wurde.

8. Als Gewerbetreibender kein Werkzeug oder Produkte sichtbar im Auto liegen lassen, auch keine grössere Mengen von Material, was Gewerbetreibende im Gegensatz zu Privatpersonen en Gros benutzen: findige Gebühreneintreiber unterstellen gleich: Du hast ein Gewerbe!

9. Die Vorhänge zuziehen, wenn man TV glotzt.

10. Nicht mit Fremden über das TV Programm diskutieren.

11. Keine TV Zeitschriften in den Müll/Papierabfall werfen, nur in Nachbars Tonne.

12. Antennen und Schüsseln vom Dach auf den Dachboden verlegen.

13. Für Studenten: Tot stellen, nicht anmelden. Oft wird der Befreiungsgrund (zu Recht oder auch nicht) nicht anerkannt.

14. SICH VON DENEN AUF GAR KEINEN FALL EINSCHÜCHTERN LASSEN, DEREN MÖGLICHKEITEN SIND EXTREM BEGRENZT.

- Sie dürfen sich keinen Zutritt zu den privaten Räumen erzwingen.
- Sie kommen nicht zurück mit der Polizei (selbst wenn sie das androhen)
- Sie fahren nicht mit Funkwagen durch die Strassen um Schwarzseher/ – surfer aufzuspüren
- Sie bekommen keine Daten von Providern
weil Schwarzsehen keine Straftat ist.

Aber!: Sie bekommen Daten von Adresshändlern, von Autoanmeldern sprich der KFZ Behörde, von Briefkastenbesitzern sprich der guten alten Post, von Umziehern sprich den Einwohnermeldeämtern…. usw. was eine riesen Schweinerei aber nur schwer nachzuweisen ist.

Wie die GEZ versucht Sie übers Ohr zu hauen!

1.Es klingelt. Vor der Tür steht ein freundlicher jugendlicher Mann. Es gibt gerade Sportschau meint dieser, leider ist sein Kabelempfang gestoert. Nun wolle er wissen, ob das im ganzen Haus so ist, oder nur bei ihm. Dieses war Trick 1. Sagt man nun es waere ok, oder laesst den vermeintlichen Nachbarn in die Wohnung um nachzuschauen wird er sich sofort als Mitarbeiter der GEZ ausweisen. Dazu muss man noch sagen, dass wenn es sich um ein Hochhaus mit mehr als 150 Mietparteien handelt, man  unmoeglich jeden Nachbarn kennen kann.

2. Der Mitarbeiter stellt sich als Mitarbeiter der Energieversorger vor. Er habe gesehen, dass  seiner Meinung nach zu viel Strom verbraucht wurde, er wolle Messungen durchfuehren, da eine so hohe Rate untypisch ist. Mit dem Versprechen auf jeden Fall was sparen zu können, moechte er Eintritt in die Wohnung erhalten.

3. Die GEZ steht vor der Tür und erzählt, dass er eben Besuch von der GEZ hatte und der angesprochene solle ja vorsichtig sein. Die GEZ Leute gehen um. Darauf einige doofe Erzählungen, von wegen er würde ja seit Jahren nicht bezahlen und die GEZ könnte ihn mal usw. Wer nun darauf eingeht, weil der “Leidensgenosse” ja auch von der GEZ gebeutelt wird hat im Prinzip schon verloren.

4. Der GEZ Mann steht vor der Tür mit einem Premiere Decoder. Er erklärt er  würde in den Urlaub fahren und würde Ihn den Decoder gerne für diese Zeit überlassen, ob er ihn solange haben wolle. Dann noch ob er einen Fernseher mit Scart-Anschluss hat, sonst würde das ja nicht gehen.

5. Es klingelt. Vor der Tür steht eine nette Frau. Diese komme von Media Control, Sie fragt ob man das kenne. Sie würden anhand von einigen ausgewählten Leuten die Einschaltquoten ermitteln, diese würden dafür natürlich auch Geld bekommen.
6. Ein Nachbar wird angerufen, dass er bei einem Radiosender an einem Quiz teilnehmen kann und ob er mal kurz sein Radio anmachen kann. Auf diese Frage antwortet man besser nicht.

Wie verhindern Sie, dass die GEZ über das Internet an Ihre Daten gelangt?

Wenn internetfähige PCs generell per Beschluss zu gebührenpflichtigen Empfangsgeräten gemacht werden, haben wir bald Zustände wie bei George Orwells ,,1984″: Es würde nämlich nicht lange dauern, bis die Beschaffung der Kundendaten von den Internet-Providern Standard ist. Dann wäre jeder Internetkunde auch automatisch ein ,,Teilnehmer’ und keiner könnte dem langen Arm der GEZ mehr entkommen. Der Gesetzgeber wird sich vielleicht dagegen kurz sperren, dann aber einem entsprechenden Begehren der Rundfunkanstalten nachgeben – wie er es in der Vergangenheit immer tat. Sorgen Sie schon jetzt vor: Wenn Sie Internetkunde sind und nicht mehr ganz sicher wissen, ob Sie die Weitergabe Ihrer Daten bei der Vertragsschließung definitiv verboten haben, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Provider in Verbindung setzen. Schreiben Sie, dass Sie unabhängig von Ihrer damaligen Erklärung die Weitergabe Ihrer Daten strikt untersagen. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Bei künftigen Verträgen verfügen Sie generell ein Weitergabeverbot Ihrer Daten.

Bei erfolgter Zwangsanmedlung

Sobald Geld gefordert wird, Widerspruch einlegen und ggf. Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erheben.

Bei unkorrektem Verhalten von GEZ-Mitarbeitern können Sie sich beschweren. Zuständig sind i.d.R. die Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten, die Gebührenabteilung oder besser: die Intendanz.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass sich ein Mitarbeiter der GEZ in strafrechtlich relevanter
Weise verhalten hat, können Sie bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten.

Die Rundfunkanstalten und die GEZ sind zur Auskunft verpflichtet, welche Daten sie über ihre Teilnehmer gespeichert hat. Folgendes haben diese Institutionen an Sie zu übermitteln, wenn Sie dies einfordern: Art der Daten, die über Sie gespeichert sind Herkunft der Daten sowie Zweck der Speicherung. Diese Auskünfte haben für den Bürger kostenfrei zu erfolgen.

Westfalen-nord kann und wird keine Garantie für die oben genannten Tipps und Tricks geben.

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