12. Jun. 2010

Kurz vor der Wm sollte sie nochmal ein Thema im Bundestag werden. Die sogennannte Gewalttäter Sport Kartei.

In der “Hooligan”-Datei waren zuletzt etwa 11.000 Personen gespeichert. Darunter auch viele, deren Namen am Rande von Sportereignissen von der Polizei erfasst wurden  obwohl sie selbst keine strafbaren Handlungen begangen haben . Teilweise wurden auch gleich Zeugen von Vorfällen mit in die Datei eingetragen. Mit teilweise katastrophalen Folgen für die Betroffenen. Unter anderem wurden auf Grundlage der Hooligan-Datei sogar Ausreiseverbote verhängt. Die gerichtlichen Schlappen handelten sich die Polizeibehörden auch meist auf Klagen von Personen ein, die ohne vernünftigen Grund in der Gewalttäter-Kartei gelandet waren.

Der Bundesrat winkte die Verordnung durch .Zu groß dürfte die Sorge gewesen sein, das Public Viewing könne zum Bürgerkrieg mutieren.  Hiebei sei noch anzumerken, das wir davon ausgehen können, dass diese 11.000 Personen nicht die Einzigen sind auf welche die Brd ein Auge geworfen hat. Zwar wurde das Datenspeicherungsgesetzt gekippt, doch glauben sie wirklich das alle gespeicherten Daten vollständig gelöscht wurden? Wir glauben das nicht. Dazu kommen noch die Daten die vom Bürger unerkannt erfasst werden wie z.b bei Payback Punkten.

Die komplette Verordnung lässt sich hier einsehen.

http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedDocs/Drucksachen/2010/0301-400/329-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/329-10.pdf

Die Spitzel des Systems  haben sich sichtlich viel mühe gegeben den Gestzesentwurf mit verwirrenden Sätzen zu spicken um ihn individeul auslegen zu können.

Zur künftig fast unbegrenzten Themenvielfalt bei den Dateien gesellt sich ein beachtlicher Datenhunger.

Familienname
Vornamen
Geburtsnamen
sonstige Namen wie Spitznamen
andere Namensschreibweisen
andere Personalien wie Alias-Personalien
Familienstand
akademischer Grad
erlernter Beruf
ausgeübte Tätigkeit
Schulabschluss
Geschlecht
Geburtsdatum
Geburtsort einschließlich Kreis
Geburtsstaat
Geburtsregion
Volkszugehörigkeit
aktuelle Staatsangehörigkeit und frühere Staatsangehörigkeiten
gegenwärtiger Aufenthaltsort und frühere Aufenthaltsorte
Wohnanschrift
Sterbedatum
Lichtbilder
Personenbeschreibungen wie
a) Gestalt
b) Größe unter Angabe der Art ihrer Feststellung
c) Gewicht
d) scheinbares Alter
e) äußere Erscheinung
f) Schuhgröße
besondere körperliche Merkmale
verwendete Sprachen
Stimm- und Sprachmerkmale wie eine Mundart
verfasste Texte
Handschriften
Angaben zu Identitätsdokumenten wie Personalausweis, Reisepass und andere die Identitätsfeststellung fördernde Urkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde)
Blutgruppe
Zahnschemata
Bekleidung
DNA-Identifizierungsmuster
Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsanlass
Beziehungen zu Personen, Gruppenzugehörigkeit
personengebundene Hinweise wie „Freitodgefahr“, „bewaffnet“, “gewalttätig“, „Explosivstoffgefahr“
Bestehenden Auflagen oder Verboten wie Hausverbot, Kontaktverbot, Meldeauflage, Betretens- und Aufenthaltsverbot, Ausreiseuntersagung, Pass- und Personalausweisbeschränkung

Bei “delikts- und phänomenbezogenen Dateien”, bei denen es auch keinerlei thematische Begrenzung gibt, ist die Datengier sogar noch ausgeprägter. Hinzu kommen dann beispielsweise alle Kontakdaten, das heißt alles von der Telefonnummer über die E-Mail-Adresse bis zur IP-Adresse des Internetanschlusses.

Außerdem Konten, Karten, Vermögen und Finanztransaktionen.

Autokennzeichen, Vielfliegernummer.

Angaben zu “Publikationen, die Gegenstand der Straftat waren” sowie “Beziehungen zu Institutionen, Örtlichkeiten, Ereignissen und Sachen”.

Attribute wie “Gefährder” oder “relevante Person”.

Es wundert uns das nicht auch der Name der Haustiere gespeichert wird. Es könnte doch sein das der Hund des potenzielen Terorristen abgerichtet ist und eine gefährdung darstellt. Und sollten sie sich entschließen ihren nächsten Urlaub im Ausland zu verbringen, vergewissern sie sich vorher ob sie überhaupt ausreisen dürfen.

Willkommen bei STAST 2.0. Willkommen in der BRD.

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