Wenn man in den letzten Tagen die Nachrichten verfolgt hat weiß man, wie dieses kranke System denkt. Am 13.1.2010 konnte man bei RTL Aktuell sehen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen Jahre lang inhaftierten Kinderschänder nach erneuter Prüfung des Falles freigesprochen hat.
Im RTL Bericht hieß es dazu:
Der 58-Jährige lebt seid seiner Entlassung bei seinem Bruder Helmut D., der nach der Entscheidung in Karlsruhe sehr erleichtert war. In einem Interview ließ er verlauten, dass ihm ein Stein vom Herzen gefallen sei, weil das ganze ja kein Zustand war. Des weiteren sagte Karl D., dass er überglücklich darüber ist und das er es noch gar nicht richtig fassen kann, dass er nun wirklich ein freier Mann ist.
Wir können es allerdings auch nicht fassen das dieser Mensch freigesprochen wurde, denn bei Karl D. handelt es sich um einen mehrfach verurteilten Kinderschänder, der über 20 Jahre im Gefängnis saß, weil er in den 80er und 90er Jahren drei Mädchen auf brutalste Art und Weise gequält und vergewaltigt hat.
Die Entscheidung des BGH ist nicht zu tolerieren, denn unsere Kinder sind nicht sicher vor diesem Sexualstraftäter. Selbst ein Gutachten stufte den Mann als hochgradig rückfallgefährdet ein. Zudem lehnte Karl D. eine Therapie ohne nach zudenken ab.
Daraus stellt sich für uns die Frage, wie ein Richter einen Freispruch verantworten, geschweige denn nachts noch ruhig schlafen kann?
Des Weiteren sollte er daran denken, wie sich die Eltern der Opfer und die Menschen in dem Wohnort von Karl D. fühlen. In Heinsberg demonstrieren die Bewohner seid über einem Jahr dagegen, dass so ein Mensch in ihrer Mitte leben darf. Selbst bei eisiger Kälte stehen sie vor seinem Haus, um ihm zu signalisieren das er bei ihnen nicht erwünscht ist. Was die Menschen antreibt ist die Tatsache, dass ihre Kinder nicht einmal mehr am helllichten Tag auf den Straßen sicher sind, wenn sie zur Schule oder zu Freunden gehen wollen. Aber der BGH berücksichtigt die Ängste der Eltern erst gar nicht, weil sie selbst Angst haben. Und zwar davor, was die Eltern wohl mit so einem Schwein machen würden, weil sie den Schutz der Kinder an oberste Stelle setzen.
Daher Schluss mit den Freisprüchen für Kinderschänder und Schluss mit der Begründung, dass Karl D. seine Strafe abgesessen habe und nun ein freier Mann sei, denn für so ein Verbrechen darf es keine Strafe von gewissen Jahren geben. Auch wird es nie eine Entschuldigung für solche abscheulichen Taten geben, früher gab es dafür die Todesstrafe.
Wir fordern das Karl D. mit sofortiger Wirkung in Untersuchungshaft kommt und der BGH das Verfahren wieder aufnimmt, um ihn zu lebenslanger Sicherheitsverwahrung zu verurteilen. Denn nur so können unsere Kinder geschützt werden.
Damit deutsche Kinder wieder sicher spielen können fordern wir nationalen Sozialismus JETZT!
Anmerkung von Westfalen-Nord:
Im diesem Zusammenhang haben wir recherchiert und konnten einen älteren, aber dennoch interessanten Filmbeitrag finden. Entsetzte Bürger äußern sich darin zur Person Karl D..



