Wie Das Westfalen-Blatt berichtet, wurde bei einer Brakeler Bürgerin ein Metallstück im Knie vergessen. Die Patientin klagte über erhebliche Schmerzen im Knieberreich. Nach wiederholten vorstellen im Besagten Krankenhaus, (welches im Bericht des Westfalen-Blatts nicht erwähnt wird) bekam die Brakelerin folgende Antwort :
“stellen Sie sich nicht so an, das ist ganz normal”.
Selbstverständlich darf der ebenfalls nicht genannte Arzt weiter praktizieren. In einem System welches sich der Probleme seiner Bürgerinnen und Bürger nicht mehr annimmt, und sich nur noch um das bemüht was ihnen einen sicheren Ruhestand sichert, ist so ein Beispiel mehr als typisch. Lediglich 6500 Euro muss das Krankenhaus an Schmerzensgeld zahlen. Wäre es da nicht sinnvoller den Arzt von seinen Pflichten zu entbinden um somit sicherzustellen das sowas nie wieder passieren kann? In einem Nationalen Sozialsismus würde solch ein Arzt nicht mehr praktizieren dürfen.
Ein anderer Punkt welchen wir nicht auser acht lassen dürfen, ist der, dass viele Ärzte in Deutschland schlicht und ergreifend überfordert sind. Schlechte Bezahlung sowie unatraktive Arbeitszeiten lassen viele junge Ärzte ins Ausland abwandern. Bei einem so enormen Ärztemangel ist es ebenfalls klar, das die Patienten wie am Fließband abgearbeitet werden. Dieses trifft allerdings nur auf jene zu die sich eine Private Versicherung nicht leisten können. Also wieder einmal die sozial Schwächeren. Typisch Brd halt.
Hier nun der Bericht der oben genannten Zeitung:
Brakel (hh). Im Knie einer Frau aus Brakel haben Ärzte bei einer Arthroskopie ein abgebrochenes Metallstück vergessen und gemeint, sie solle sich nicht so anstellen. Der Kunstfehler kostet das Krankenhaus 6500 Euro.
Beate K. (58) hatte sich bei einem Sturz das Knie verdreht und war im Krankenhaus operiert worden. Diagnose: degenerativer Innenmeniskushinterhornschaden des rechtes Kniegelenks und deutlicher Knorpelverschleiß.
Nach der Entlassung klagte die 58-Jährige weiter über Beschwerden und suchte die Ambulanz auf. Sie erklärte wiederholt, dass sie im Kniegelenk erhebliche Schmerzen habe sowie ein Druckgefühl und Unsicherheit beim Gehen verspüre. Bei den Untersuchungen wurde ein Kniegelenkerguss ausgeschlossen, es zeigten sich laut Krankenakte jedoch weiterhin »ein hinkendes Gangbild und subjektiv starke Schmerzen«.
Da die Beschwerden nicht besser, sondern eher schlimmer wurden und die Patientin sich nicht verstanden fühlte – »stellen Sie sich nicht so an, das ist ganz normal«, habe der Arzt ihr gesagt -, suchte sie ihren Hausarzt auf, der sie zum Röntgen schickte. Auf dem Röntgenbild zeigte sich ein metallischer Fremdkörper, der in einem Paderborner Krankenhaus entfernt wurde.
»Es handelte sich vermutlich um ein abgebrochenes Stück eines arthroskopischen Instruments«, erklärt der Bad Lippspringer Rechtsanwalt Mark O. Melzer. Mit der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses einigte sich der Spezialist für Medizinrecht außergerichtlich auf einen Abfindungsvergleich in Höhe von 6500 Euro. Seine Mandantin war insgesamt zwei Monate krankgeschrieben.




