Pädophiler Staatsanwalt befördert
von Berichtverwalter | Thema: Kritisch betrachtet, Nachrichten | 4. März 2010
In Paderborn wurde ein als Pädophil bekannter Staatsanwalt zum Gruppenleiter befördert. Diese Beförderung erfolgte nach dem Vorschlag des Oberstaatsanwaltes in Hamm. Bereits 2002, also vor 8 Jahren, wurden auf dem privaten Rechner, sowie auf dem Dienstrechner Kinderpornographische Bilder und Videos gefunden. Allerdings wurde das Verfahren gegen diesen Verbrecher im Sommer 2002 gegen eine Geldauflage von 6000 Euro bereitwillig eingestellt. Das Disziplinarverfahren gegen den Staatsanwalt wurde 2002 abgeschlossen, man empfand es offenbar als „nicht so schlimm“, dass dieser Straftäter in Gerichtsrobe pädophil ist, denn der Angeklagte blieb weiter im Amt. 2005 wurde, gemäß den gesetzlichen Tilgungsvorschriften, dieser abscheuliche Vorfall aus den Akten des Staatsanwaltes gelöscht und vernichtet, so dass er weiter unbehelligt arbeiten konnte. Die NRW-Justizministerin Piepenkötter sagte in einer Stellungnahme dazu folgendes:
„Bei der Beförderung habe der bereits getilgte Disziplinarvorgang nach gesetzlichen Vorgaben keine
Berücksichtigung mehr finden dürfen. Der Gesetzgeber will Beamten bei Disziplinarverstößen nicht für ihre gesamte weitere Dienstzeit an einem Fortkommen hindern.“ Es ist also in diesem System völlig normal, dass Kinderschänder und Pädophile, die ein höheres Amt bekleiden, nicht weiter behelligt werden, damit sie ihre Karriere fortsetzen können. Es kann nicht sein, dass solche Sexualstraftäter weiterhin ein Amt bekleiden dürfen, welches eigentlich dafür da ist, um eben solche kranken Subjekte zu bestrafen!
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