23. Mai. 2010

17 Monate nach der Randale roter Krimineller auf dem Mindener Weihnachtsmarkt sind die Strafverfahren gegen 10 der Täter, die vor Ort von der Polizei festgenommen werden konnten, eingestellt worden.

Welchen Kuschelkurs Justizia diesen kriminellen Linksextremisten bereitet , geht aus einem Artikel der Schaumburger Zeitung hervor:

Großauftrieb bei der Justiz: 17 Monate nach einer nicht angemeldeten Demonstration in der Mindener Innenstadt hat das Bückeburger Amtsgericht Verfahren gegen zehn junge Männer aus dem Bückeburg und umliegenden Gemeinden eingestellt, die sich daran beteiligt haben sollen. Alle kamen mit Verwarnungen davon. Vorgeworfen worden war den Angeklagten ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Für eine Verurteilung hätte nachgewiesen werden müssen, dass damals alle vermummt waren. Und dies gelang nicht.

Nach der Festnahme von 17 schwarz gekleideten Autonomen auf Kanzlers Weide, wo keiner mehr vermummt war, hatte die Mindener Polizei drei Sturmhauben sichergestellt. Andere Teilnehmer sollen sich Baseball-Kappen oder Kapuzen tief ins Gesicht gezogen haben, um nicht erkannt zu werden. Das Vermummungsverbot, 1985 vom Bundestag beschlossen, soll die Verfolgung von Straftaten erleichtern, die während einer Demonstration begangen werden.

Im Vergleich zu vielen Angeklagten, mit denen es Jugendrichter Dr. Dirk von Behren sonst zu tun bekommt, wirkten die zehn Jugendlichen und Heranwachsenden geradezu brav. “Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie alle aus recht ordentlichen Verhältnissen kommen”, hatte von Behren gleich zu Beginn der Verhandlung festgestellt. “Für diese Sache wird Ihnen nicht der Kopf abgerissen”, versicherte er. Vom Angebot des Richters, Geständnisse abzulegen und das Verfahren damit abzukürzen, wollten die 17- bis 22-Jährigen jedoch keinen Gebrauch machen.

Das eine Strafverfolgung nicht im Sinne der ermittelnden Behörden sowie des Gerichtes scheint, ist hierbei offensichtlich….so heißt es weiterhin:

Die Polizei war in der Dunkelheit mit etwa 30 Beamten und zehn Streifenwagen im Einsatz. Dies schien auch nötig, weil die Festgenommenen anschließend zur Wache transportiert werden mussten.
Versäumt hatten es die Beamten offenbar, eine korrekte Liste mit allen 17 Verdächtigen anzufertigen. “Eine Person wird doppelt aufgeführt. Wo also ist die 17. Person?”, fragte Verteidiger Ralf Jordan und stellte fest: “Die Unterlagen taugen nichts.”
Nicht viel anfangen konnte das Gericht auch mit der Aussage eines weiteren Polizisten. Dieser hatte seinerzeit in einem Aktenvermerk geschrieben, dass in einer geschlossenen Gruppe von circa 20 Personen alle vermummt gewesen seien. Im Prozess musste der Beamte einräumen, dass er vielleicht nicht die ganze Gruppe wahrgenommen habe. Begründung: “Es ging alles sehr schnell.”

Zum Hintergrund: Am Abend des 9. Dezember 2008 hatten etwa 20 Personen der linksautonomen Szene in Minden demonstriert. Grund hierfür war, das wenige Tage zuvor in Griechenland ein junger Krimineller durch eine Polizeikugel ums leben kam. Die Kundgebung auf dem Weihnachtsmarkt in der gut besuchten Innenstadt artete in Randale und zog eine Spur der Verwüstung nach sich. Dabei wurde Fahrzeuge, darunter ein Polizeifahrzeug, sowie mehrere Gebäude in Mitleidenschaft gezogen. Da sich die Sachbeschädigung nicht einzelnen Tätern zuordnen ließen, wurden auch diese Verfahren bereits im Vorfeld eingestellt.

Das Rechtsprechung eine Frage der politischen Ausrichtung der betroffenen ist, beweist der Angriff der Berliner Polizei auf eine friedlich verlaufende Spontanversammlung der nationalen Opposition am 1.Mai auf dem Kurfürstendamm in Berlin. Während dieser „polizeilichen Maßnahme“ wurde die Versammlung von Zivilbeamten auseinander geknüppelt und mehreren bereits am Boden festgesetzten Teilnehmern von der Staatsmacht teils schwere Verletzungen durch Knüppelschläge und Tritte zugefügt. 286 Personen wurden in Gewahrsam genommen und anschließend Verfahren gegen die Teilnehmer unter Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs eingeleitet Ein Aktivist befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

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