29. Jan. 2010

Am Mittwoch entschied der BGH Karlsruhe, das der mehrfach vorbestrafte Sexualverbrecher Karl D. weiterhin auf freien Fuß bleiben darf, da er angeblich nicht nachträglich in Sicherheitsverwahrung genommen werden kann.Die Staatsanwaltschaft München hatte nachträglich für den 59-jährigen eine Sicherheitsverwahrung beantragt, die jedoch im Februar 2009 vom Landgericht München abgelehnt wurde, Grund: Die Vorrausetzungen seien nicht erfüllt, es bestehe keine Annahme zur Wiederholung der Straftaten. Auch die Revision der Staatsanwaltschaft wurde vom BGH abgelehnt!

1984 vergewaltigte er auf bestialische Weise eine fünfzehnjährige Anhalterin, die er mit seinem Auto mitnahm. Er brachte das Mädchen zu sich nach Hause, während Kind und Frau Urlaub machten, stülpte ihr eine Tüte über den Kopf und verging sich in seinem Ehebett an ihr.
Im April 1995 nahm er zwei Mädchen (14 und 15 Jahre alt) in seinem VW-Bus mit, mit der
Vorgabe er wolle sie nach Hause bringen. Er verschleppte die Mädchen jedoch in einen Wald, fesselte sie, stülpte ihnen ebenfalls Tüten über den Kopf und verging sich mehrere Stunden
brutal an den beiden Mädchen. Bevor er sich aus dem Auto warf, nähte er innen die Geschlechtsteile zu.

Für diese Gräueltaten bekam er lediglich 15 Jahre Haft. Nun, nach seiner Freilassung,
lebt er in einem kleinen Dorf in Nordrhein-Westfalen. Aus den Anwohnern des Dorfes
hat sich eine Gruppe Demonstranten gebildet, die jeden Abend vor seinem Haus
dafür sorgen, dass er an seine Taten immer und immer wieder erinnert wird, und dass sie einen Kinderschänder in ihrer Nachbarschaft nicht dulden!
Karl D. fühlt sich von seinen Nachbarn aber behelligt, wie er gestern Abend bei einem Interview zu verstehen gab.
WIESO darf so eine Bestie in Freiheit weiterleben, wenn er drei unschuldige Kinderseelen auf dem Gewissen hat? Diese Mädchen werden niemals ein normales Leben führen können,
und die Bestie möchte einfach nur in Ruhe gelassen werden?
Niemand weiß, ob in seinem kranken Kopf nicht schon die nächste perverse Idee darauf wartet, verwirklicht zu werden, und deshalb darf so eine Bestie niemals wieder auf die Gemeinschaft losgelassen werden!

KEINE GNADE FÜR KINDERSCHÄNDER!
TODESSTRAFE JETZT!
KEINE BEGNADIGUNG!

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