Rudolf Heß
Rudolf Walter Richard Heß (* 26. April 1894 in Ibrahimieh bei Alexandria, Ägypten, Osmanisches Reich; † 17. August 1987 im Kriegsverbrechergefängnis Spandau, Berlin) war ein nationalsozialistischer Politiker. Er trug den Titel „Stellvertreter des Führers“ (Adolf Hitler).
Biografie
Kindheit und Jugend
Rudolf Walter Richard Heß wurde am 26. April 1894 Alexandria in Ägypten, als Sohn in eine Kaufmannsfamilie mit großer Tradition, die aus dem fränkischen Fichtelgebirge stammte, geboren. Sein Vater war der in Triest geborene deutsche Großkaufmann Johann Fritz Heß, dessen Familie aus Wunsiedel stammt. Seine Mutter Klara (geb. Münch), war ebenfalls eine fränkische Kaufmannstochter. Rudolf Heß wuchs in Alexandria, wo er die deutsche Schule besuchte, und in Reicholdsgrün (heute zu Kirchenlamitz Landkreis Wunsiedel) auf. 1908 wurde er zu seiner Gymnasialausbildung in ein evangelisches Internat (Otto-Kühne-Schule) in Bad Godesberg bei Bonn geschickt. Nach dem Abitur an der École Supérieure de Commerce in Neuchâtel (Schweiz) begann er eine kaufmännische Ausbildung in Hamburg, diese brach er aber 1914 ab und meldete sich freiwillig zum Kriegsdienst.
Die frühen Jahre (1920–1933)
Während seines Studiums der Volkswirtschaft, Geschichte und Geopolitik (letzteres bei Karl Haushofer, dem er zeitlebens verbunden blieb) an der Universität München fand Heß Kontakt zu nationalistischen Kreisen, als er zur Organisation „Eiserne Faust” stieß. Er wurde auch Mitglied der Thule-Gesellschaft. Um sich an der Niederschlagung der Münchener Räterepublik zu beteiligen, schloss er sich dem Freikorps von Franz Ritter von Epp an. Hier traf er unter anderem auch auf den ehemaligen Hauptmann Röhm und trat in der Folgezeit auch den Artamanen bei. So wurde Heß auch mit Heinrich Himmler bekannt.
Heß trat bereits Anfang 1920 der NSDAP bei. In München gründete er mit anderen Gleichgesinnten im Herbst 1920 den „1. Münchner NS-Studentensturm“, den Vorläufer des späteren Nationalsozialistischen Studentenbundes. Rudolf Heß war auch einer jener 1500 NS-Putschisten des 9. November 1923, als er mit Röhm und Hitler in vorderster Reihe in München mitmarschierte. Nach dem missglückten „Sturm auf die Feldherrenhalle” wurde er mit Adolf Hitler zu gemeinsamer Festungshaft in der JVA Landsberg in Landsberg am Lech verurteilt und schrieb dort Hitlers „Mein Kampf” nieder, den dieser ihm diktierte.
Im April 1920 lernte Heß in einer Münchener Pension die Studentin Ilse Pröhl (1900–1995) kennen. Ilse fühlte sich von Anfang an zu ihm hingezogen, doch Heß ließ sich nur zögernd auf eine Beziehung ein. Er vertröstete sie über Jahre hinweg und ging Intimitäten aus dem Weg. Hitler gab letztendlich den Anstoß zur Eheschließung, die am 20. Dezember 1927 in München stattfand. Das einzige gemeinsame Kind Wolf Rüdiger wurde am 18. November 1937 geboren.
Heß erhielt beim Wiedereintritt in die NS-Partei, nach deren Neugründung im Februar 1925, ehrenhalber die Mitgliedsnummer 16 verliehen, da das ursprüngliche Parteiverzeichnis erst mit der Nummer 550 begann.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Heß 1933 Reichsminister ohne Geschäftsbereich und war mit Verfügung des Führers zum Tragen des Dienstanzuges eines SS-Obergruppenführers berechtigt.
Am 21. April 1933 ernannte ihn Hitler zu seinem Stellvertreter in der NSDAP. Heß wurde nun persönlich für die Sicherheit des „Braunen Hauses” in München verantwortlich. Ihm unterstand die „Dienststelle Stellvertreter des Führers“, dessen Amtsleiter Karl Gerland wurde. Sein Stabsleiter war Martin Bormann.
Auf dem Reichsparteitag Triumph des Willens 1934, der unter dem gleichlautenden Namen von Leni Riefenstahl verfilmt wurde, fällt Heß seine bekannte Aussage:
“Die Partei ist Hitler, Hitler aber ist Deutschland, wie Deutschland Hitler ist.”
Dieses Schlußwort endet mit dem Absingen des Horst-Wessel-Liedes.
Die späten Jahre (1939–1945)
In der nationalsozialistischen Zeit in Deutschland war Heß aktiv organisatorisch an der Ausarbeitung der Nürnberger Gesetze beteiligt. Er sorgte im besetzten Polen für eine größtmögliche Trennung von Deutschen und Polen und setzte ein rassisches Sonderrecht durch.
Am 10. Mai 1941 flog Heß mit einer Messerschmitt Bf 110 nach Schottland, um mit dem Anführer – so glaubte er jedenfalls – der englischen Friedensbewegung, Douglas Douglas-Hamilton, 14. Herzog von Hamilton, über einen Frieden zu verhandeln. Dabei wurde er als Parlamentär völkerrechtswidrig verhaftet und geriet somit in britische “Kriegsgefangenschaft”. Jüdische Psychiater der Londoner Tavistock-Klinik für Psychoanalyse wie Henry Dicks verhörten den Inhaftierten.
Sein Flug wurde nach dem Scheitern von Verhandlungen vor der deutschen Öffentlichkeit als Verrat gewertet und Heß wurde daraufhin zur Wahrung der deutschen Interessen in der Öffentlichkeit als “verwirrt” und als Opfer von “Wahnvorstellungen” hingestellt. Heß’ eigentliches Ziel war es sicher, einen Zweifrontenkrieg mit Großbritannien und der Stalin-UdSSR zu verhindern, den er als „selbstmörderisch für die weiße Rasse“ bezeichnete und deren Herrschaft er erhalten wollte. Umstritten ist bis heute, ob Heß auf eigene Faust, oder mit Wissen bzw. sogar auf Befehl Hitlers, nach England flog. Der britische Publizist Martin Allen vertritt die Meinung, daß Hitler zumindest von dem Vorhaben gewußt haben muß, da sich beide noch kurz zuvor auf dem Obersalzberg getroffen hatten. Die heutige Forschung ist gegenwärtig jedoch überwiegend der Ansicht, daß Heß nicht im Auftrag oder mit Wissen Hitlers seinen Flug unternommen hat. Allerdings hatte Adolf Hitler angesichts der unzähligen Friedensangebote England gegenüber Heß einmal öffentlich geäußert: “Ja soll ich denn noch selbst da rüber fliegen und auf die Knie fallen.” Offenbar griff Heß diesen Gedanken auf und verwirklichte ihn in seiner Funktion als Stellvertreter des Führers, glaubend (oder wissend) in dessen Auftrag zu handeln oder handeln zu können.
Nach den Aufzeichnungen des SS-Obergruppenführers Karl Wolff sagte Hitler am 18. April 1945 jedoch zu diesem, als er Weisungen zur Behandlung etwaiger US-amerikanischer Parlamentäre gab:
“Sie wissen, daß ich Sie im Falle eines Mißerfolges genau so verleugnen würde und müßte, wie ich das seinerzeit bei Heß tat.”

- ‘Dieser Stein markiert die Stelle, wo der tapfere, heroische Rudolf Hess in der Nacht des 10. Mai 1941 mit dem Fallschirm landete, bei dem Versuch, den Krieg zwischen Britannien und Deutschland zu beenden.’
Das Scheitern des Heß-Fluges ließ, mitten im Kriege, keine andere glaubhafte Begründung zu, als die Erklärung mit einer vorgeblichen “geistigen Umnachtung”, da alles andere als Schwäche Deutschlands seitens seiner Kriegsgegner gewertet worden wäre.
Bereits zuvor glaubte Heß in Absprache mit den Professoren Karl und Albrecht Haushofer, in Samuel Hoare, dem britischen Botschafter mit Sondervollmachten in Spanien, einen möglichen Friedensvermittler gefunden zu haben, nicht allein deswegen, da dieser sich bislang stets gemäßigt geäußert hatte, sondern auch weil Hoare fast an Stelle Churchills im Mai 1940 Premierminister geworden wäre. So flog Heß bereits zwischen September 1940 und Januar 1941 nach Spanien und mehrmals in die Schweiz, um dort unter vier Augen Gespräche mit Hoare führen zu können. Dabei hinterließ er für den Fall, daß er nicht zurückkehren würde, in seinem Hause in München-Harlaching Abschiedsbriefe an die Familie. Einer davon ist datiert auf den 4. November 1940:
“Meine Lieben, ich glaube fest daran, daß ich von dem Flug, den ich nächster Tage antrete, zurückkehre u. daß der Flug von Erfolg gekrönt sein wird. Wenn aber nicht, so war das Ziel, das ich mir stellte, des vollen Einsatzes wert. Ich weiß, daß Ihr mich kennt: Ihr wißt, ich konnte nicht anders handeln. Euer Rudolf.”
Als Heß nach England geflogen war, ernannte Hitler keinen neuen „Stellvertreter des Führers“. Stattdessen wurde Heß’ Dienststelle in „Parteikanzlei“ umbenannt und Heß’ Stabsleiter Martin Bormann unterstellt, der gleichzeitig mit den Befugnissen eines Reichsministers ausgestattet wurde.
Der 7-Punkte-Friedensplan des Rudolf Heß, 10. Mai 1941
Die wichtigsten Konzessionen, die Hitler einzuräumen bereit war, ohne zu verhandeln:
- Norwegen, Dänemark, Holland, Belgien und Frankreich werden wieder unabhängige Staaten, die ihre Verfassung wie ihre Regierung selbst bestimmen werden.
- Deutschland ist bereit, den Ländern Reparationen zu leisten, die durch den Westfeldzug in Mitleidenschaft gezogen wurden, obgleich die Westmächte Hitler den Krieg erklärt hatten.
- Alle Angriffswaffen sollten zerstört und die Streitkräfte der kriegführenden Staaten auf ein Maß zurückgeführt werden, das den wirtschaftlichen und strategischen Erfordernissen des jeweiligen Landes entspricht.
- Das Deutsche Reich fordert seine alten Kolonien mit Ausnahme von Südwestafrika zurück, entschädigt aber die inzwischen zumeist britischen Eigentümer, wenn sie diese wieder verlassen wollen.
- Ein polnischer Staat wird in seinen ethnischen Grenzen wiederhergestellt; diese Zusage kann allerdings nur für den von Deutschen besetzten Teil gemacht werden.
- Die Tschechei verbleibt weiterhin als Protektorat beim Deutschen Reich, aber die Tschechen können ihre Sprache und ihren Nationalcharakter frei ausbilden.
- Für das Nachkriegseuropa soll eine Art wirtschaftlicher Solidarität zur Lösung der anstehenden Wirtschaftsfragen in Erwägung gezogen werden, bei denen möglichst europaweite Übereinkünfte ins Auge zu fassen sind.
Diese Vorschläge ähneln stark den Vorschlägen, die Adolf Hitler bereits 19 Monate zuvor in seiner Rede vom 06. Oktober 1939 gemacht hatte.
Heß und die Nachkriegszeit
Nürnberger Prozesse
In den sogenannten Nürnberger Prozessen sagte Heß aus, daß “ein bestimmter Anlaß in England mich veranlaßte, an die Berichte zu denken aus den damaligen Prozessen. Der Anlaß war, daß meine Umgebung während meiner Gefangenschaft sich in einer eigenartigen und unverständlichen Weise mir gegenüber verhielt, in einer Weise, die darauf schließen ließ, daß diese Menschen irgendwie in einem geistig anomalen Zustand handelten. Diese Menschen und Personen meiner Umgebung wurden von Zeit zu Zeit ausgetauscht. Dabei hatten einige der Ausgetauschten und neu zu mir Kommenden eigenartige Augen. Es waren glasige und wie verträumte Augen. Dieses Symptom hielt aber nur wenige Tage an; dann machten sie einen völlig normalen Eindruck. Sie waren von normalen Menschen nicht mehr zu unterscheiden.” Der Einsatz von Psychodrogen wurde zur damaligen Zeit durch die VSA verstärkt durchgeführt, so daß sich damit auch die Gedächtnisstörungen von Heß vor dem Nürnberger Tribunal erklären ließen.
Heß wurde wegen angeblicher Planung eines Angriffskrieges und “Verschwörung gegen den Weltfrieden” zu lebenslanger Haft verurteilt und in das alliierte Militärgefängnis Berlin-Spandau überführt. Konfrontiert mit den angeblichen KZ-Grausamkeiten zeigte er sich keineswegs erschüttert. In seinem Schlusswort im Nürnberger Prozess sagte er:
„Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ich das Recht abspreche, gegen mich und meine Volksgenossen Anklage zu erheben. Ich setze mich nicht mit Vorwürfen auseinander, die sich mit Dingen befassen, die innerdeutsche Angelegenheiten sind und daher Ausländer nichts angehen. Ich erhebe keinen Einspruch gegen Äußerungen, die darauf abzielen, mich oder das ganze deutsche Volk in der Ehre zu treffen. Ich betrachte solche Anwürfe von Gegnern als Ehrenerweisung. Es war mir vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken, den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat. Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen aus meinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getan habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue nichts. Stünde ich wieder am Anfang, würde ich wieder handeln wie ich handelte, auch wenn ich wüßte, daß am Ende ein Scheiterhaufen für meinen Flammentod brennt. Gleichgültig was Menschen tun, dereinst stehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen. Ihm werde ich mich verantworten, und ich weiß, er spricht mich frei.”
Diese Aussage wurde von ihm nie widerrufen. – Die Worte von Heß sind dem Schlußplädoyer nachempfunden, das Hitler am 24. Verhandlungstag (27. März 1924) des Hitler-Prozesses hielt:
„Und wenn wir vor sie [die Göttin des letzten Gerichts] hintreten, dann kenne ich ihr Urteil von vornherein. [...] Mögen Sie tausendmal Ihr „Schuldig!“ sprechen, diese ewige Göttin des ewigen Gerichts wird lächelnd den Antrag des Staatsanwalts zerreißen und lächelnd zerreißen das Urteil des Gerichts; denn die spricht uns frei.“
Haftzeit in Spandau
Heß wurde zusammen mit den sechs anderen, zu Haftstrafen verurteilten sogenannten Kriegsverbrechern, am 18. Juli 1947 in das Kriegsverbrechergefängnis Spandau gebracht. Unter den Häftlingen gingen, wie zuvor in der Führungsriege der Nationalsozialisten, die Rivalitäten weiter, so daß sich kleine Gruppen bildeten.
Heß aber, blieb ein Außenseiter, da seine Persönlichkeit angeblich unsoziale Züge trug und er nach seiner langen Haft, in englischen Gefängnissen, geistig instabil war.
Er war der einzige, der den Gottesdiensten in der Gefängniskapelle, meistens fernblieb. Er mied außerdem im Gefängnis jede Art von Arbeit, die er unter seiner Würde betrachtete, wodurch er bei seinen Mitgefangenen Unmut erregte. Heß glaubte, dass man ihn vergiften wolle, so daß er nie die Essensportion nahm, die eigentlich für ihn bestimmt war. Heß beklagte sich oft wegen angeblicher Schmerzen. Die Häftlinge Erich Raeder, Karl Dönitz und Baldur von Schirach sahen diese als Hilferufe zur Erregung von Aufmerksamkeit oder als Methode zur Arbeitsverweigerung an.
Heß erhielt nämlich durch seinen Zustand einige Privilegien zugestanden und durfte somit diversen Arbeiten fernbleiben, wodurch er den Ärger der anderen auf sich zog.
Albert Speer und Walther Funk kamen ihm aber eher entgegen. Speer, ebenfalls ein Außenseiter, machte sich bei den anderen unbeliebt, indem er dieses Verhalten von Heß tolerierte und ihn sogar vor den Gefängniswachen verteidigte. Als einziger unter den Gefangenen weigerte sich Heß, über zwanzig Jahre lang, Besuch zu empfangen. Erst 1969 war er bereit, bei einem notwendigen Krankenhausbesuch außerhalb des Gefängnisses, seine Frau und seinen mittlerweile erwachsenen Sohn Wolf Rüdiger Heß, zu sehen.
Erich Raeder und Walther Funk waren ebenfalls zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Beide wurden aber vorzeitig in den Jahren 1955 (Raeder) und 1957 (Funk) entlassen, da sie gesundheitlich angeschlagen waren. Sie starben 1960. Heß hingegen blieb inhaftiert, und als Speer und Schirach im Jahr 1966, nach der regulären Verbüßung ihrer vollen Haftstrafe, entlassen wurden, blieb er der einzige Gefangene. Aus Angst um seine Gesundheit einigten sich die Gefängnisdirektoren darauf, die zuvor recht harten Haftbedingungen zu lockern. Er durfte in eine größere Zelle umziehen und erhielt einen Wasserkocher, so dass er sich jederzeit Tee oder Kaffee machen konnte. Weiterhin wurde seine Zelle nicht mehr verschlossen und er erhielt somit ständigen Zugang zu den Waschgelegenheiten des Gefängnisses sowie zur Gefängnisbücherei.
Entlassungsgesuche und Nachforschungen
Hess war ab den 1980er-Jahren zu einem Symbol für viele Dinge geworden. Seine verbliebene Existenz – als einziger Gefangener in dem riesigen Spandauer Gefängniskomplex – war nur Ausdruck der Sowjets, unter Leonid Breschnew, „als unversöhnliche Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus“ und der damit verbundenen Annahme, das der noch nicht besiegt sei und nur der Kommunismus, die einzig wahre Anti-Nazi-Ideologie wäre. Es war speziell der Kreml, der sich wieder und wieder sich durch seinen Einspruch, gegen die Freilassung von Heß wandte.
Die verschiedenen Versuche der West-Alliierten, Heß in die Obhut eines geschlossenen Sanitoriums oder seiner Familie zu übergeben, spiegelten das Selbstbewußtsein ihrer Regierungen wider, sowie deren Vertrauen gegenüber West-Deutschland, daß der Nationalsozialismus dort keinen fruchtbaren Boden mehr fände.
Dies alles wollte man damit unterstreichen, indem man auch einer Person wie Heß, humanitären Gnade zukommen lassen wollte. Für die westdeutsche Regierung und der Regierung von West-Berlin, repräsentierte Heß die Absurdität der Maschinerie des „Kalten Krieges“.
Es war West-Berlin alleine, welches für die finanziellen Belastungen aufkommen mußte. Über 1,2 Million US-$ betrugen jährlich die Kosten zur Unterhaltung nur dieser einzigen Besatzer-Einrichtung. Auch lief die Inhaftierung von Heß, gegen das Verlangen der westdeutschen Regierung, sich von dem langen Schatten des Nationalsozialismus zu lösen.
Schon Jahre zuvor hatten sich die vier Besatzungsmächte – aufgrund des hohen Alters von Heß – Gedanken über dessen natürliches Ableben gemacht. Im Jahre 1982, als Heß 88 wurde, kam man überein, daß sein Leichnam, nach einer offiziellen Autopsie und unter strengster Geheimhaltung in dessen Heimatland Bayern ausgeflogen und dort seiner Familie übergeben wird. Dies wäre ein generöser Schritt.
Während der vorgangen 35 Jahre, als die vier Besatzungsmächte Spandau betrieben, hatten die Sowjets alles abgelehnt – sogar gegenüber der Familie von Heß – dessen sterbliche Überreste ihr auszuhändigen.
Moskau fürchtete, daß bei Freigabe des Leichnams, daraus ein laute, politische Beisetzung würde, wenn nicht sogar ein Nazi-Schrein.
In der Tat gingen die Allierten – vor 1982 – soweit, daß der Leichnam von Heß, nur und alleine unter der Aufsicht der vier Besatzungsbehörden, eingeäschert und dann verscharrt werden sollte.
Doch mittlerweile willigten sogar die Sowjets ein, unter bestimmten Bedingungen, den Angehörigen die sterblichen Überreste zu überlassen. Die drei West-Aliierten hatten ihren Einfluß auf die westdeutschen Behörden dahingehend genutzt, um sich von diesen versichern zu lassen, daß die Beerdigung von Heß, nicht zu einer Gelegenheit für eine Neo-Nazi-Demonstration werden zu lassen. Die Beisetzung sollte nur im engsten Familienkreis stattfinden.
Dessen verbliebenes Eigentum, wie etwa seine Luftwaffenuniform, seine Taschenuhr und sein künstliches Gebiß, würde von den von den Aliierten beseitigt werden, damit daraus keine Nazi-Reliquien entstehen könnten. Der Sohn – Wolf Rüdiger Heß – vereinbarte in einem schriftlichen Vertrag und bei seiner Ehre, mit den vier Besatzungsmächten, daß die Bestattung nur in Anwesenheit von Familienmitgliedern stattfinden würde. Somit war alles geregelt um das Ganze ohne Aufregung im Todesfall abzuwickeln.
Dies alles aber wurde zunichte gemacht mit dem angeblichen Selbstmord durch Erhängen von Heß am 17. August 1987
Selbst unzweifelhaft anti-nationalsozialistische Persönlichkeiten kritisierten die Behandlung von Heß. So schrieb etwa Winston Churchill in seinem Buch The Grand Alliance von 1950, “…daß er glücklich sei, nicht dafür verantwortlich zu sein, da es sich bei Heß nicht um eine Strafsache, sondern mehr um einen medizinischen Fall gehandelt habe”.
Auch der britische Chefankläger bei den Nürnberger Prozessen, Sir Hartley Shawcross, bezeichnete im Jahr 1977 die fortwährende Inhaftierung von Heß, als einen „Skandal“.
Mitte der 1980er-Jahre setzten sich einige Politiker und Kirchenvertreter für eine Freilassung aus humanitären Gründen ein, auch um eine Verklärung als Märtyrer zu verhindern. So stellte die damalige Bundesregierung zu Heß’ 90. Geburtstag ein Gnadengesuch.
Rudolf Heß’ Sohn Wolf Rüdiger Heß versuchte zeitlebens, die Freilassung seines Vaters bzw. bessere Haftbedingungen zu erwirken. 1967 gründete er dazu die Hilfsgemeinschaft Freiheit für Rudolf Heß. Aus ihr ging 1989 die Rudolf-Heß-Gesellschaft hervor, deren Ziel es ist, die geschichtliche Darstellung über Heß zu revidieren und die verschwiegenen Umstände seiner Gefangenschaft und seines Todes endlich aufzuklären. Bis zu seinem Tod am 24. Oktober 2001 war Wolf Rüdiger Heß Vorsitzender der Gesellschaft. Seitdem verwaltet seine Witwe die Position kommissarisch.
Auch die Herausgabe der Akte Heß, welche von den Briten unter Verschluss gehalten wird, versuchte die Gesellschaft zu erwirken. Die Sperrfrist der britischen Akten über Heß wird 2017 auslaufen, 30 Jahre nach seinem Tod. Daher wird in rechtsnationalen Kreisen häufig von der „Geheimakte Heß“ gesprochen, wie auch in der gleichnamigen Dokumentation von Martin Allen. Der erhobene Vorwurf lautet hierbei, daß die britischen Behörden die Akten nicht freigeben wollten, um Hintergründe von Heß’ Tod zu verschleiern, die ein negatives Licht auf die Rolle der Briten werfen könnten. Allerdings sind Sperrfristen von 30 Jahren und mehr in Regierungsarchiven nicht unüblich.
Tod und Todesursache
Heß hatte mindestens zweimal vergebliche Selbstmordversuche unternommen. So stürzte er sich 1941 von einem Balkon in Mytchett Place. Im Jahre 1977 versuchte er, sich die Pulsadern aufzuschneiden.
Am 17. August 1987 beging Heß 93jährig, nach über vierzigjähriger Kerkerhaft, angeblich Selbstmord, indem er sich mit einem Verlängerungskabel, das an einem Fenstergriff befestigt war, erhängt haben soll. Er war an diesem Tag wie jeden Tag im Garten des Gefängnisses spazieren gegangen. In dessen Mitte befand sich eine Gartenlaube, die ungefähr 15 m² groß war und mit Glasfassade, Sessel, Tisch und Heizung ausgestattet war. In dieser schien er sich etwas auszuruhen. Kurz darauf fand ein Wachsoldat Heß mit dem am Fenster befestigten Kabel um den Hals.
In einer schon seit langem vorbereiteten Presseerklärung der Alliierten, die direkt danach veröffentlicht wurde, hieß es, Heß sei „im Gefängnis verstorben“. Am darauffolgenden Tag wurden weitere Details veröffentlicht. Angeblich hatte sich die Sowjetunion dem zunächst widersetzt.
Der Leichnam wurde am gleichen Tag vom britischen Gerichtsmediziner James Cameron obduziert.
Zweifel an der Todesursache
Eine auf Wunsch der Familie Heß vom deutschen Gerichtsmediziner Wolfgang Spann zwei Tage nach Heß’ Tod vorgenommene Untersuchung des Leichnams ergab Widersprüche zum Inhalt des ersten Obduktionsberichts. Laut Spann war die Ausrichtung der Strangulationsmale am Hals ungewöhnlich und deutete auf einen Tod durch Erwürgen, nicht durch Strangulieren hin. Außerdem übte der Zweitobduzent deutliche Kritik an der fachlichen Einwandfreiheit des Erstgutachtens, da der Erstobduzent James Cameron keine Aussagen zur Lage von Quetschungen und massiven Blutungen im Bereich der Kehlkopfhörner gemacht habe. Letztere seien selbst bei Formen des atypischen Erhängens selten. Außerdem war die konkrete Auffindsituation ebenfalls nicht angegeben worden.
Dies ist für Mitglieder der Familie Heß ein Grund, von einem Mord an Heß durch den englischen Geheimdienst Secret Intelligence Service überzeugt zu sein. Großbritannien habe den Selbstmord lediglich vorgetäuscht, um Heß so zu beseitigen. Diese Ansichten wurden von anderen, Heß nahestehenden Personen, wie dessen letzten Pfleger Abdallah Melaoui und dem ehemaligen Gefängnisdirektor Eugene Bird, geteilt.
Der 1982 eingestellte letzte Krankenpfleger, der Tunesier Abdallah Melaoui, entwickelte sehr bald ein Art – auf Vertrauen – basierendes Vater-Sohn-Verhältnis zu seinem alten und inzwischen auch gebrechlichen Patienten. Als Melaoui bemerkte, daß Heß neben Deutsch, Englisch und Französisch auch fließend Arabisch sprach, konnte man sich endlich auch in den mit Mikrophonen verwanzten Zellentrakten unterhalten, ohne daß die Bewacher mithören konnten. … Als Melaoui erfuhr, daß Gorbatschow bereit sei, den alten Mann freizulassen, teilte er Heß diese Neuigkeit mit. Der stellte daraufhin ein entsprechendes Gesuch. Nachdem es eingereicht worden war, vertraute er Herrn Melaoui an: »Das ist mein Todesurteil!« Er wußte, daß die Briten nicht zulassen konnten, den zwar körperlich durch viele Krankheiten geschwächten, aber geistig völlig klaren Heß vor den Toren des Gefängnisses auf die Weltöffentlichkeit treffen zu lassen. Denn dann wäre das nicht passiert, was die »Daily Post« am 18. August 1987 zu der Schlagzeile verführte: »’Friedensstifter’ Heß nimmt seine historischen Geheimnisse mit ins Grab«.
Die ihn betreffenden Akten des britischen Staatsarchivs sind bis zum Jahr 2017 gesperrt.
Die Angehörigen führten an, dass Heß, zum besagten Zeitpunkt 93 Jahre alt, kaum mehr ohne Hilfe seines Pflegers laufen, seine Schuhe binden oder die Arme über Schulterhöhe habe heben können, so dass ein Selbstmord absolut unmöglich gewesen sei.
Hierauf baut die These auf, es handele sich bei dem vorgetäuschten Selbstmord um ein Komplott der Briten. Das Deutsche Reich hatte für einen Frieden mit Großbritannien große Zugeständnisse machen wollen, aber Churchill sei zu einem Friedensschluss nicht bereit gewesen und habe den Krieg unbedingt fortsetzen wollen.
Grund dafür sei gewesen, daß Großbritannien den Krieg in Europa bereits verloren gehabt hatte und nur eine Wendung zu erreichen gewesen sei, wenn die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion in den Krieg hineingezogen würden. Friedensverhandlungen seien daher nur zum Schein geführt worden, um diese bewußt in die Länge zu ziehen, wodurch das Deutsche Reich letztendlich gezwungen war, der Sowjetunion bei ihrem geplanten Angriff auf das Reich zuvorzukommen.
Mit einem so hochrangigen Verhandlungsführer, der direkt auf die Insel kam, hatte man jedoch nicht gerechnet. Daher wurde mit der Löschung der Landebahnbeleuchtung reagiert und Heß nach dessen Absturz festgenommen. Der später in Spandau inhaftierte Heß hatte der Öffentlichkeit dies nie berichten können, und da die Briten fest mit einem Veto der Sowjetunion gegen die vorzeitige Entlassung von Heß rechnen konnten, würde dies auch so bleiben und Heß im Gefängnis irgendwann sterben. Als dann in der Sowjetunion, unter Michail Gorbatschow, enorme Veränderungen eintraten, die auch eine Freilassung von Heß potentiell möglich machten, wollten die Briten dies unbedingt vermeiden. Daher wurde Heß ermordet, damit dieser nicht in der Öffentlichkeit darüber sprechen könne. Erst wenige Wochen vor seinem Tod hatte Heß ein Entlassungsgesuch an die Regierungen der vier Mächte verfasst.
Mehrmals schilderte der ehemalige Krankenpfleger von Rudolf Heß, Abdalla Melaouhi seinem Patienten, wenn vor dem Tor des Gefängnisses 100 oder mehr Demonstranten standen, die seine Freilassung forderten. Auf die Frage, warum er sich nicht freue, antwortete Rudolf Heß: “Die tun da draußen genauso ihre Pflicht wie ich hier drinnen.“








