Der EU
-Gerichtshof kippt deutsches Gesetz zur Sicherheitsverwahrung. Nach einem kürzlich gefällten Urteil, ist es verfassungswidrig gefährliche Schwerverbrecher und Triebtäter durch ein 1988 erlassenes Gesetz länger in Sicherheitsverwahrung zu behalten. Das heißt, das Täter, die vor dieser Zeit zu Sicherheitsverwahrung nach ihrer Strafe verurteil wurden, n un nach 10 Jahren freigelassen werden müssen.
Der erste Verbrecher ist schon auf freiem Fuß. Ein 52jähriger Gewaltverbrecher aus Hessen. Laut Psychologen immer noch gefährlich. Und dank Europäischen Gerichtshof jetzt auf freiem Fuß.
50.000 Euro Entschädigung für seine „ zu lang“ gesessene Zeit.
Pro Tag 12.000 Euro Kosten f ür uns Steuerzahler aufgrund der Überwachung.
Hört sich an wie ein schlechter Film oder?
Wenn ja wird dieser Film jetzt grausame Realität.
Denn wahrscheinlich werden bal d weiter Verbrecher folgen. Bundesweit über 70 an der Zahl. Darunter Sexualverbrecher und Mörder.
Ohne die Entschädigungen wären dieses pro Tag ca. 840.000 Euro an Überwachungskosten.
Dazu die noch viel höhere Gefahr.
Die Gefahr für unsere Kinder, wenn Perverse, Geisteskranke und Kinderschänder wieder frei kommen.
Stoppt die Zwangsentscheidungen des EU-Gerichtshofs und der EU!!
Deutschland hat ein Recht auf Selbstbestimmung.
Außerdem fordern wir die einzige gerechte Strafe für Mörder und Kinderschänder, die wirklich die Gefahr, die von diesen Leuten ausgeht, bändigt.
Todesstrafe für Kinderschänder!!!



