25. Apr. 2010

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Minden ist nun der Weg für den Bau des 16,22 m hohen Minaretts der Vatan-Moschee an der Windelsbleicher Str. geebnet.

Am gestrigen Donnerstag wurde die Klage eines Anwohners gegen die im Februar 2009 erteilte Baugenehmigung mit der Begründung vom zuständigen Richter Roland Schomann verworfen. „Das Minarett passe sich in die Umgebung ein und die Errichtung des 16,22m hohen Bauwerks verletze nicht die Rechte der Nachbarn“. Wesentlich für das Urteil des Gerichts ist laut Schomann, dass eine Nutzung des Minaretts zum Gebetsaufruf sowie der Einbau einer Lautsprecheranlage laut Baugenehmigung nicht erlaubt sind. Sollte dieses vom Türkisch-Islamischen Kulturverein künftig einmal beantragt werden, müsste darüber in einem neuen Verfahren entschieden werden führte Schomann weiterhin aus.

Wie die Verschleierungstaktik der Ämter und Gerichte funktioniert, geht aus einem Artikel der neuen Westfälischen hervor:

Der Kläger, der Jurist Jörg Wullenkord (53), lebt in einem von seiner Familie im Jahr 1936 erbauten Haus an der Briloner Straße und wohnt 29 Meter von der Moschee entfernt. Er hatte sich mit seiner Klage unter anderem gegen die Höhe und die Begehbarkeit des Minaretts sowie die geplante Beleuchtung gewandt. Zudem hatte er im Vorfeld eine verbindliche Erklärung des Kulturvereins gefordert, für immer auf Muezzin-Rufe zu verzichten (wir berichteten exklusiv). Der Verein hatte dies bereits beim ersten Ortstermin im November 2009 abgelehnt.

Als Beklagte waren vor Gericht zwei Mitarbeiter der Stadt Bielefeld erschienen – Bauamtsleiter Stephan Blankemeyer und Martin Leister aus der Rechtsabteilung. Mitglieder des Kulturvereins waren bei der Verhandlung nicht anwesend – lediglich ihr Anwalt Dr. Nils Gronemeyer. “Der Kulturverein wird erleichtert über das Urteil sein”, sagte er. Gronemeyer hatte klar gemacht, warum der Kulturverein keine Verzichtserklärung auf Muezzin-Rufe unterzeichnen wolle. “Der jetzige Vorstand kann es nicht verantworten, für alle Zeit Gebetsaufrufe auszuschließen”, sagte Gronemeyer. Denn solche verbindlichen Erklärungen seien mit Änderungen im Grundbuch verbunden und auf Dauer gültig.

Kläger Jörg Wullenkord betonte erneut, dass seine Klage nicht politisch motiviert sei. “Ich habe nichts gegen den islamischen Glauben und gegen die Gemeinde”, sagte er. Doch der Anwohner warf dem Kulturverein vor, bei den Bauanträgen taktisch zu agieren – und immer nur das zu beantragen, was auch genehmigungsfähig sei. So habe der Antrag für die im Jahr 2004 gebaute Moschee damals ausdrücklich keine Minarett-Errichtung enthalten. In der nachträglichen Minarett-Baugenehmigung seien jetzt die Muezzin-Rufe ausgeklammert. “Aber die Frage ist aufgeschoben und nicht aufgehoben”, meinte Wullenkord.

Das Minarett darf laut Genehmigung 1,59 Meter breit sein und 16,22 Meter über Normal-Null liegen. Das bedeutet, dass es vom Standort aus betrachtet sogar 19,22 Meter hoch sein könnte. Der Baubeginn für das Minarett ist nach wie vor offen, da die Finanzierung für das mehr als 30.000 Euro teure Vorhaben offenbar noch nicht gesichert ist.

Die Überfremdung schreitet in Bielefeld unaufhörlich voran. An dieser Lage ändern die Klagen der Bürger vor bundesrepublikanischen Gerichten, sowie das Sammeln von 1300 Unterschriften durch Anwohner der Moschee in Brackwede nichts. Bald ruft der Muezzin auch in Brackwede fünfmal täglich zum Gebet gen Mekka. Das System der Etablierten Parteien ist die Ursache für die uneingeschränkte Flut von Ausländern in unsere Heimat….

DEUTSCHER WACH AUF !!!

KÄMPF MIT UNS GEGEN UNRECHT UND ÜBERFREMDUNG….

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