Letzte Woche ließ uns
die Versammlungsbehörde den Auflagenbescheid für den 14. August zukommen. Da es in den vergangenen Jahren nicht zu dem gewünschten Verbot unserer Versammlung gereicht hat, lässt man es sich das Verfassen unsinniger Inhalte dennoch nicht nehmen. Wir haben mit unserer Rechtsabteilung den Auflagenbescheid ausgiebig geprüft und eine Klage gegen die vorliegenden Auflagen scheint mehr als notwendig.
Aufgrund verschiedener Inhalte, welche eine Beschneidung unserer Versammlung darstellen, wurde heute beim Verwaltungsgericht Hannover Klage eingereicht. Klagepunkte in diesem Jahr sind bspw. eine zeitliche Beschränkung, das willkürliche Kürzen des Streckenverlaufes und nicht erneute Einschränkungen im Bezug auf den Einsatz der Lautsprecheranlage. Auch muss in diesem Jahr durch ein Gericht geklärt werden, wie die Kleiderauflage (unbedingt lesen!) zu verstehen und auszulegen ist.
Wir kündigen bereits jetzt an, dass wir uns notfalls auch durch die Instanzen klagen werden, sollte das Verwaltungsgericht nicht mit einem zufriedenstellenden Beschluss unserem Antrag folgen. Sobald wir Neuigkeiten zum Rechtskampf haben, werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen! Beachtet bis dahin bitte die vorhandenen Verhaltenshinweise,sowie Informationen zur Anreise, Wetter und Kleidung.






