4. Aug. 2010

Letzte Woche ließ uns die Versammlungsbehörde den Auflagenbescheid für den 14. August zukommen. Da es in den vergangenen Jahren nicht zu dem gewünschten Verbot unserer Versammlung gereicht hat, lässt man es sich das Verfassen unsinniger Inhalte dennoch nicht nehmen. Wir haben mit unserer Rechtsabteilung den Auflagenbescheid ausgiebig geprüft und eine Klage gegen die vorliegenden Auflagen scheint mehr als notwendig.

Aufgrund verschiedener Inhalte, welche eine Beschneidung unserer Versammlung darstellen, wurde heute beim Verwaltungsgericht Hannover Klage eingereicht. Klagepunkte in diesem Jahr sind bspw. eine zeitliche Beschränkung, das willkürliche Kürzen des Streckenverlaufes und nicht erneute Einschränkungen im Bezug auf den Einsatz der Lautsprecheranlage. Auch muss in diesem Jahr durch ein Gericht geklärt werden, wie die Kleiderauflage (unbedingt lesen!) zu verstehen und auszulegen ist.

Wir kündigen bereits jetzt an, dass wir uns notfalls auch durch die Instanzen klagen werden, sollte das Verwaltungsgericht nicht mit einem zufriedenstellenden Beschluss unserem Antrag folgen. Sobald wir Neuigkeiten zum Rechtskampf haben, werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen! Beachtet bis dahin bitte die vorhandenen Verhaltenshinweise,sowie Informationen zur Anreise, Wetter und Kleidung.

25. Okt. 2009

An dieser Stelle eine kurze Information nicht nur für die Teilnehmer der Leipzig-Demo:

Wer eine Vorladung von der Polizei bekommt, MUSS NICHT hingehen, auch nicht als Beschuldigter. Zur Reinhaltung eurer Wohnung empfehlen wir die Vorladung eurem Shredder anzuvertrauen. Wer Aussage macht, entlastet vielleicht sich – belastet aber, meist unbewusst, den Anderen.

Haltet zusammen, sagt nicht aus! Wie sehr die Polizei an unserem Wohlergehen interessiert ist, hat sie ja am 17.10.2009 eindrucksvoll gezeigt.

(Quelle: Aktionsfront Mittelsachsen)

20. Okt. 2009

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Erneut informiert das Deutsche Rechtsbüro zu einem wichtigen Thema. Bitte informiert daher unbedingt im Freundes- und Kameradenkreis über diesen Bericht! [...]

20. Sep. 2009

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Das Deutsche Rechtsbüro informiert: Parole „Rudolf Hess- Mord verjährt nicht“ ist erlaubt. [...]



Trauermarsch Bad Nenndorf
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