Am Dienstag, den 20.12.11 haben wir Widerspruch gegen einige der durch das Polizeipräsidium Bielefeld erlassenen Auflagen eingelegt. Zielrichtung des Widerspruchs war es zumindest die Auflagen auszuräumen, mit denen eine gute Außenwirkung der Veranstaltung verhindert werden sollte und eine Kriminalisierung der Redner und Versammlungsteilnehmer Tür und Tor geöffnet worden wäre.
So war im Auflagenbescheid das geschlossene Marschieren in Blöcken, Rotten, Zügen und Reihen untersagt, die Zahl der Fahnen übermäßig streng limitiert und als besonderer Fallstrick wurde “nationalsozialistischer Propagandajargon” bzw. “nationalsozialistisch geprägte Begriffe und die sinnunterstützende Sprechweise, die an nationalsozialistische Demagogen erinnert” verboten. Was sich erstmal für BRD Verhältnisse normal liest, würde – wenn man nicht Widerspruch gegen dieser Auflagen eingelegt hätte – die Veranstaltung der Willkür der vor Ort eingesetzten Beamten aussetzen und wer schonmal auf einer nationalen Demonstration war, weiß was das bedeutet hätte. Dazu waren wir nicht bereit. [...]










