Am Mittwoch den 2. Juni 2010 findet in Bielefeld die Berufungsverhandlung wegen angeblicher Beleidigung statt. Es geht um einen Brief, den Ursula Haverbeck an den Zentralrat der Juden geschrieben hatte, nachdem dieser und seine Vorsitzende Knobloch u. a. eine Schließung des Collegium Humanum gefordert hatten, welche dann ja auch nicht lange auf sich warten ließ (7.Mai 2008). Haverbeck hatte z. B. Knobloch darin empfohlen, in ihr Ursprungsland nach Innerasien zu gehen, wenn es ihr in Deutschland nicht gefalle.
Ursula Haverbeck war am 30. Juni 2009 zu 2700 Euro Geldstrafe wegen „Beleidigung“ verurteilt worden. Eine persönliche Erklärung unserer Kameradin worum es am 2. Juni geht:
„Verhandelt wird die Umwandlung einer Warnung an den Zentralrat der Juden in dessen Bedrohung und schließlich zu einer persönlichen Beleidigung der Frau Knobloch.“
Um Unterstützung durch Prozeßbeobachter für Ursula Haverbeck wird ausdrücklich gebeten.
Daten: Landgericht Bielefeld – Niederwall 71 – 33602 Bielefeld – Raum 65 - 2. Juni 2010, Beginn 12 Uhr
Vorsichtshalber vorher telefonisch beim Gericht anfragen, ob es beim Termin bleibt.
Telefon Nr. Landgericht: 0521/549 – 0
Im folgenden zitieren wir einen Satz aus einer Befragung, der offenbart was Knobloch von Versammlungs – und Meinungsfreiheit hält:
„Und das sollte in der Zukunft eine der wichtigsten Fragen für den Zentralrat sein: Daß Meinungs – und Versammlungsfreiheit auch eine Grenze haben muß.“
Knobloch in „Die Welt“ am 12. Mai 2010
Auch wenn Sie uns den Mund verbieten wollen, Frau Knobloch – Wir fordern unser Menschenrecht ein:
Schlaglichter der Verhandlung vom 30. Juni 2009:
Auszüge Plädoyer Staatsanwältin Hundertmark (müßte die jetzt nicht Fünfzigeuro heißen?) sagt u. a. die Ausführungen der Angeklagten seien absurd, sieht aber gleichzeitig den Tatbestand der Beleidigung erfüllt, weil Frau Haverbeck Knobloch das Recht abgesprochen habe, sich in innerdeutsche Angelegenheiten einzumischen, dadurch sei deren Ehre verletzt worden.
Zwischenruf aus dem Publikum: „Wenn man eine Ehre hat!“ Die Vorsitzende verbittet sich solche Zwischenrufe. Hundertmark dagegen flippt völlig aus und keift: „Das ist bezeichnend für die Gesinnung „solcher“ Leute!“
Auszüge Plädoyer von Verteidiger Wolfram Nahrath: Er wirft Hundertmark vor, den Zwischenruf aus dem Publikum der Angeklagten zur Last gelegt zu haben. Er ist außerdem der Meinung, dieses Verfahren hätte nicht stattfinden dürfen, die Bemerkung Knobloch möge in ihr Ursprungsland zurückgehen, wenn es ihr bei uns nicht gefällt, sei z.B. lediglich eine Empfehlung. Weiter führt Narath aus: Die Staatsanwältin hatte gesagt, die Ausführungen der Angeklagten in dem Brief seien absurd. Anwürfe die absurd sind, nehme ich nicht ernst, wie können sie dann beleidigend sein? Zum wiederholten Mal geht der Anwalt auf die Sache mit dem Rassenwahn ein und bemerkt, daß es keinen Straftatbestand der „Identifizierung mit dem Rassenwahn der Nationalsozialisten“ gibt und fordert eine Begründung für diesen Vorwurf, die Vorsitzende und Staatsanwältin bis zuletzt schuldig bleiben.
Quelle : ( Kehrusker )





